In Niedersachsen könnt ihr eure Hochzeit unter eingeschränkten Bedingungen feiern. Es gilt zur Zeit die „Winterruhe“ bis zum 23. Februar. Private Zusammenkünfte und Feiern von Geimpften und Genesenen werden auf 10 Personen begrenzt. Hierbei werden Kinder unter 14 Jahren sowie Betreuungspersonen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit/Behinderung nicht mitgerechnet. Das gilt drinnen und unter freiem Himmel sowie bei Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben.
An der Trauung können neben der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten selbstverständlich das Hochzeitspaar und meistens die Trauzeugen teilnehmen.
Wie viele Personen insgesamt an der Eheschließung teilnehmen dürfen, regeln die Standesämter für sich. Das handhaben Gemeinden sehr unterschiedlich. Es ist von der Größe des Trauraumes und den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Bestimme Trauorte fallen aus diesem Grunde zur Zeit aus. Das müsst ihr mit dem jeweiligen Standesamt kären.
Einige Standesämter suchen zunehmend nach Möglichkeiten im Freien zu trauen. So bietet das Standesamt Hannover im Sommer 2022 vier extra Trautermine im Garten des Wilhel-Busch-Museums an.
Allgemein gilt, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Dazu gehören das Abstandsgebot und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes während der gesamten Trauung.
In der Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen etc.) gilt in Niedersachsen noch die 2G-Plus-Regel. Zugang dürfen dort nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Test oder mit einer Auffrischungsimpfung (ab dem Tag der Booster-Impfung) haben. Für die konkrete Umsetzung ist das einzelne Bundesland verantwortlich.
Die Omikron-Variante des Coronavirus sorgt dafür, dass die Zahl der Neuinfektionen deutlich ansteigt. Bund und Länder haben daher vereinbart, dass die bisherigen Corona-Regeln weiter gelten sollen, um die Ausbreitung zu bremsen. Das haben Bund und Länder vereinbart.
Stand 09.02.2022