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In Schleswig-Holstein dürfen Hochzeiten demnächst hoffentlich fast ohne Beschränkungen geheiratet werden. Eheschließungen und Hochzeitsfeiern zu Corona-Bedingungen.Schleswig-Holstein, 09.02.2022
In Schleswig-Holstein könnt ihr eure Hochzeit zur Zeit nur in eingeschränktem Rahmen feiern. Bis zum 23.02.2022 gilt noch die „Winterruhe“.
Die Omikron-Variante des Coronavirus sorgt dafür, dass die Zahl der Neuinfektionen auch in Schleswig-Holstein bislang anstieg. Bund und Länder haben daher vereinbart, dass die bisherigen Corona-Regeln weiter gelten sollen, um die Ausbreitung zu bremsen.
Nach der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 16. Februar ist mit aktuellen Informationen zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt dürfte auch die weitere Infektionsentwicklung wesentlich besser abschätzbar sein, als das derzeit der Fall ist. Wir hoffen alle auf Hochzeitsfeiern mit wenigen Einschränkungen.
Für Hochzeitsfeiern gelten die Regelungen für private Feste. Private Zusammenkünfte und Feiern von Geimpften und Genesenen sind auf 10 Personen begrenzt. Hierbei werden Kinder unter 14 Jahren sowie Betreuungspersonen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit/Behinderung nicht mitgerechnet. Das gilt drinnen und unter freiem Himmel sowie bei Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben.
Das Abstandsgebot ist einzuhalten. Es muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das Tanzen auf eurer privaten Hochzeitsfeiern ist erlaubt, da es sich nicht um eine Tanzveranstaltung handelt.
Eine standesamtliche Trauung ist eine hoheitliche Handlung. Sie fällt daher nicht unter die Beschränkungen für Veranstaltungen. Die allgemeine Abstandsempfehlung sollten von euch eingehalten werden.
Eure Eheschließung sollte in den Räumen des Standesamtes so gestaltet werden, dass zumindest der enge Familienkreis, insbesondere Kinder und Eltern, sowie Trauzeugen an der Trauung neben der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten teilnehmen können. Da die Räumlichkeiten in den Standesämtern zum Teil sehr unterscheiden, bestimmt das Amt wie viele Personen für einen Trauraum zugelassen werden. Die Gäste sollten bestmöglich im Raum verteilt sein.
Einige Gemeinden in Schleswig-Holstein stellen zur Zeit auch größere Räume wie den Ratssaal oder ein Sitzungssaal als Trauzimmer zur Verfügung. Im Sommer werden viele Standesämter vermehrt die Gelegenheit nutzen unter freiem Himmel zu trauen.
Bei einer kirchlichen Trauung gelten die Regeln für rituelle Veranstaltungen.
Diese Regeln gelten für private Feste und Feierlichkeiten.
In diesen Bereichen gelten die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum.