Die Stadt Uetersen stellt die Kleine Stadthalle nur Uetersener Bürgern und Bürgerinnen für gesellschaftliche und private Zwecke zur Verfügung.
Als privater Zweck werden nur privat oder kommerziell ausgestaltete Familienfeiern und Jubiläen im folgenden Rahmen anerkannt: Konfirmation, Kommunion, Jugendweihe, Taufe, Geburtstage ab 50., 55. usw. Lebensjahren Jubiläen ab 25, 30 usw. Jahren Hochzeiten und Hochzeitstage ab 25, 30 usw. Jahre In begründeten Ausnahmefällen kann eine darüber hinaus - gehende private Nutzung zugelassen werden. Anträge auf Benutzung der Halle durch ortsansässige Vereine, Organisationen und Verbände sind in jedem Fall vor Anträgen auf private oder kommerzielle Nutzung zu genehmigen.